Zulassungsvoraussetzungen und Einschreibung
Einschreibung zum Master
Abschluss: Master of Science (M. Sc.)
Regelstudienzeit: 4 Semester
Studienbeginn: Wintersemester (01.09), Sommersemester (01.03)
Bewerbungstermin: 31.08. (Wintersemester), 28.02. (Sommersemester)
Art des Bewerbungsverfahrens: Freie Vergabe
Studienort: FH-Köln, Campus Gummersbach und Köln Südstadt
Besonderes Verfahren für ausländische Bewerber
Alle ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Zeugnissen richten Ihre Bewerbung direkt an Uni-assist: Infos unter: International Office
oder: Uni-assist
Zulassungsvoraussetzungen
Hochschul- oder Universitätsabschluss: (1) Als Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums wird ein Bachelor- oder Diplom- Abschluß einer deutschen Fachhochschule oder Universität in Informatik mit einer Ablschlußnote von mindestens 2,5 oder ein gleichwertiger Abschluss gefordert.
Alternative - falls Punkt (1) nicht erfüllt ist:
(2) Liegt ein anderer oder ein schlechterer Hochschulabschluß vor als in Punkt (1) festgelegt, so können die Voraussetzungen für das Studium auch durch eine einschlägige Berufspraxis von in der Regel mindestens 2 Jahren in einem für die Medieninformatik relevanten Tätigkeitsfeld erbracht werden. Eine vom Prüfungsausschuss benannte Kommission der Fakultät Informatik und Ingenieurwissenschaften entscheidet, ob bei dem Bewerber oder der Bewerberin die für die Aufnahme des Studiums notwendigen fachlichen Qualifikationen vorliegen. Der Kommission gehören mindestens zwei Hochschullehrer der Fakultät an. Bei Vorliegen eines Hochschulabschlussses in Informatik mit einer Note, die schlechter ist als in Abs. 1 festgelegt, müssen durch die Berufspraxis die im grundständigen Studium erworbenen Qualifikationen vertieft worden sein. Bei Vorliegen eines anderen Hochschulabschlusses als in Abs. 1 festgelegt, müssen durch die Berufspraxis Qualifikationen in Informatik erworben worden sein, die den Qualifikationen eines Bachelorabsolventen in Informatik äquivalent sind. Eine vom Prüfungsausschuss benannte Kommission bestehend aus zwei Professoren oder Professorinnen der Fakultät für Informatik und Ingenieurwissenschaften entscheidet, ob bei dem Bewerber oder der Bewerberin die für die Aufnahme des Studiums notwendigen fachlichen Qualifikationen vorliegen.
Alternative - Berufsakademie:
Nach dem Hochschulgesetz des Landes NRW werden Abschlüsse der Berufsakademie grundsätzlich nicht als Eingangsqualifikation für Masterstudiengänge anerkannt. Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Studiengang durch eine öffentlich anerkannte Akkreditierungsagentur (z.B. ASIIN) akkreditiert ist.
Fragen?
Sollten Sie Fragen zur Einschreibung haben, wenden Sie sich bitte an den Studiengangsbeauftragten: Prof. Dr. Mario Winter
